Die Wirtschaftskraft im Burgenlandkreis

Informationen zur Müllverbrennungsanlage - Standortbezogene Anforderungen - Zorbau

 

Informationen zur Müllverbrennungsanlage - Standortbezogene Anforderungen

Abstandsregelung:
Der empfohlene Abstand für Anlagen der Nr. 8.1 der BlmSchV zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt 700 m.

Wohnort Entfernung vom Standort der Anlagen
Zorbau ca. 800 m
Gerstewitz ca. 1,4 km
Granschütz ca. 2,1 km
Aupitz ca. 1,5 km
Zörbitz ca. 1,8 km
Borau ca. 2,1 km
Weißenfels (Stadtrand) ca. 2,3 km
Kindertagesstätte Zorbau ca. 1,2 km
Schule Granschütz ca. 2,3 km
Kindertagesstätte Granschütz ca. 2,3 km
Alten- und Pflegeheim Weißenfels ca. 2,8 km

 

Der geplante Standort erfüllt die Anforderungen zur Abstandsregelung in vollem Umfang. Insbesondere die Abstände zu Gebieten mit sensibler Nutzung sind Ausreichend und entsprechen der Empfehlungen.

Quelle: SITA Ost GmbH und Co. KG: „AVS Zorbau – Projektinformationen“

 
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