Mit Ablauf der Übergangsfristen der TA (Technische Anleitung)- Siedlungsabfall am 01.06.2005 sind Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können, so vorzubehandeln, dass eine möglichst umweltneutrale Verwertung oder Beseitigung der Behandlungsreste möglich wird. Die Ablagerung von unvorbehandelten Restabfällen auf Deponien ist somit ab dem vorgenannten Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Im Regierungsbezirk Halle sowie den angrenzenden Regionen existieren derzeit wie nahezu überall in den neuen Bundesländern keine Restabfallvorbehandlungsanlagen, sodass entsprechender Handlungsbedarf gegeben ist......
Um ihre zahlreichen kommunalen Auftraggeber im südlichen Sachsen-Anhalt, West-Sachsen und Ost-Thüringen bei der Umsetzung einer langfristig kostengünstigen und umweltverträglichen Restabfallentsorgung zu unterstützen, plante die SITA Ost GmbH & Co. KG die Errichtung einer thermischen Restabfallbehandlungsanlage nach neuestem Stand der Technik im Gewerbegebiet „Zentrum Zorbau“ der Gemeinde Zorbau......Das planungsrechtlich festgestellte Gewerbe- und Industriegebiet soll durch zusätzliche industrielle Ansiedlungen in Zukunft maßgeblich die Wirtschaftskraft der Region stärken und langfristig sichere Arbeitsplätze ermöglichen.
Quelle: SITA Ost GmbH und Co. KG: „AVS Zorbau – Projektinformationen“
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