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Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht macht Mut.
Wie der Sprecher der Prozessvertreter der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011, Steffen Liebendörfer, mitteilte, ist der Verlauf der Verhandlung ein Grund zur Zuversicht.
Sehr ausführlich wurde die umfangreiche Klageschrift wie auch die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung von den Richtern erörtert.
Wenn es auch noch nicht zu einem Urteil gekommen ist wurde in der Verhandlung klar, dass beim Zustandekommen des Begleitgesetzes einiges schief gegangen ist: Bedürfnisse und der Wille der Kommunen wurden ignoriert bzw. erst gar nicht erfragt, für die negativen Auswirkungen auf das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement war man blind, rechtliche Grauzonen wurden maximal ausgenutzt. Das offenbart ein Demokratieverständnis wie man es nach fast zwei Jahrzehnten, die das Grundgesetz inzwischen auch in Sachsen-Anhalt gilt, eigentlich nicht mehr antreffen dürfte.
Für die Gemeinde Zorbau steht fest: Der zu erwartende Sturm von Panikmache und Drohung, den die Landesregierung bis zur Urteilverkündung noch einmal vom Zaum brechen wird, um vor dem Urteil am 21.04. noch die letzten unsicheren Kommunen zu ködern, wird an Zorbau vorüber ziehen.
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