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Donnerstag, 03. Februar 2011 um 15:51 Uhr |
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Schon im Sommer 2010 sorgte das Vorgehen des Landesverfassungsgerichtes für Aufregung. Hier kam die Antwort des Gerichtes auf die Anträge der im September von der Zwangseingemeindung betroffenen Gemeinden später als angekündigt. Gerüchte gehen davon aus, dass es hier erst Absprachen mit der Landesregierung gab.
Auch im Fall der Gemeinde Zorbau ist das Vorgehen der höchsten Richter im Land mehr als zweifelhaft. Abgesehen davon, dass die Antwort des Gerichtes fast drei Wochen zu spät kam, richtet man sich in der Begründung gegen bestehende Urteile in anderen Bundesländern.
Weiterhin sieht das Gericht es "weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Stadt Lützen ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten kommunalen Strukturen nicht wieder rückgängig zu machende Maßnahmen durchführen wird."
Bleibt zu hoffen, dass das Gericht nach der Landtagswahl wieder Objektivität anstatt politisches Kalkül walten lässt und die Gemeinde Zorbau sich bald wieder selbstständig zum Wohle der Region entwickeln kann.
Für den Fall einer Niederlage im Hauptverfahren ist ein Gang zum Bundesverfassungsgericht und ggf. zum Europäischen Gericht vorgesehen.
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