|
Mittwoch, 31. August 2011 um 16:27 Uhr |
|
Hinter vorgehaltener Hand konnte man es schon seit längerer zeit hören: das Verfassungsgericht beschäftigt sich zuerst mit den "leichten Fällen" - also mit Klagen die nicht ausreichend begründet waren. Am 31.08.2011 bekam nun die Gemeinde Schopsdorf als erste Gemeinde recht. Das Verfassungsgericht erkannte Formfehler in der Umsetzung der Bürgeranhörung. Auch in Zorbau wurden die Bürger über die anstehende Bürgeranhörung zu spät informiert, so dass man der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht zuversichtlich entgegen sehen kann. Die Folgen für Schopsdorf sind die sofortige Zurückgewinnung der Eigentständigkeit.
|