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Dienstag, 21. April 2009 um 13:44 Uhr |
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Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist ein herber Rückschlag für die Arbeit der Gemeinde Zorbau.
Das politische Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, kann nur als Niederlage für die Demokratie vor Ort (deren wahrer Keimzelle) angesehen werden, äußerte sich Steffen Liebendörfer, Sprecher der Prozessvertreter der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011.
Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, dass der Gesetzgeber gleichsam rein technokratische Planungsvorhaben nun mit verfassungsgerichtlicher Billigung, also fast schrankenlos, verwirklichen darf. Auch zwanzig Jahre nach dem Mauerfall wurde in Sachsen-Anhalt das demokratische Lernziel zwar möglicherweise von den Regierten erreicht, von den Regierenden jedoch nicht. Gesetzgeber und Landesregierung tragen nun die Beweislast dafür, dass sie sich bei der konkreten Umsetzung der Reform in verantwortungsvoller Selbstzurückhaltung üben können.
Auch wenn die Bestätigung des Gesetzes der Freiwilligen Phase durch das Gericht ein Rüchschlag für die Gemeinde Zorbau ist, so ist die Eigenständigkeit der Gemeinde jedoch noch lange nicht verloren. Es muss ein Gesetz folgen, das die Zwangsphase regelt - und auch dagegen kann sich die Gemeinde wehren.
Unterstützung wird dabei auch schon von der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 angekündigt. Zunächst muss die umfangreiche schriftliche Urteilsbegründung gründlich analysiert werden. Danach wird schon am kommenden Wochenende über das weitere Vorgehen entschieden. Das entstandene Netzwerk soll in jedem Fall erhalten und weiter gepflegt werden, so ein Sprecher der Volksinitiative.
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