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Das Ziel des Landes ist klar – es soll zum 01.01.2011 keine eigenständigen Gemeinden unter 10000 Einwohnern geben. Für die Umsetzung dieses Ziels ist den Landespoltikern fast jedes Mittel recht. Ein weiteres Mal greift das Land nun in die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde ein und ordnet Bürgeranhörungen zur Zwangseingemeindung in die Stadt Lützen an.
Diese Bürgeranhörungen sind für eine Zwangseingemeindung nötig, der Ausgang hingegen ist völlig egal. Dazu schrieb die MZ am 23.04.2009 in dem Bericht: „Innenminister tritt auf das Gaspedal“: „Die Einwohner werden gefragt, ob sie mit der Zuordnung zu einer bestimmten Einheitsgemeinde einverstanden sind. Diese Anhörung ist von der Gemeindeordnung vorgeschrieben, die Entscheidung bindet aber den Gesetzgeber nicht. "Das ist kurios, und man wird uns das sicher vorwerfen, aber so ist die Gesetzeslage", sagte Hövelmann. „
Unverhohlen sagt der Innenminister hier, dass es ihm völlig egal ist, wie die Bürger entscheiden werden, rechnet er ja bereits jetzt mit Vorwürfen.
Gegen solch rüchsichtsloses Verhalten wird sich die Gemeinde wehren - gegen diese überflüssigen Bürgeranhörungen werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Die Meinung der Zorbauer soll akzeptiert werden!
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