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Donnerstag, 12. Januar 2012 um 20:07 Uhr |
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Im April 2012 sollen vier weitere Straßen in Zorbau, Gerstewitz und Nellschütz umbenannt werden. Der Stadtrat setzte sich damit über die Stellungnahme des Ortschaftsrates und auch über bisher angewandte Grundsetze hinweg. Da Zorbau nicht freiwillig seine Eigenständigkeit aufgeben wollte, soll es nun die Lasten der vom Land Sachsen-Anhalt durchgeführten Zwangseingemeindung allein tragen, so die überwiegende Meinung der Lützener Stadträte.
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Montag, 28. November 2011 um 19:23 Uhr |
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Das erste Jahr nach der (aus Zorbauer Sicht) widerrechtlichen Zwangseingemeindung der Gemeinde Zorbau nach Lützen geht zu Ende - und es deutet sich bereits jetzt an, dass sich die schlimmsten Befürchtungen der Zorbauer bewahrheiten werden: Gewerbesteuereinnahmen sinken, geplante Bauvorhaben werden gestoppt und die demokratische Mitwirkung der Zorbauer liegt nahezu bei Null. Die von den Befürwortern der Reform prophezeite Senkung der Verwaltungskosten ist hingegen ausgeblieben.
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Mittwoch, 05. Oktober 2011 um 12:04 Uhr |
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Wahrscheinlich werden noch in diesem Jahr mehrere Straßen auf dem Gebiet der Gemeinde Zorbau umbenannt. Damit würde der Lützener Gemeinderat von seinem bisherigen Vorgehen, bei der Umbenennung die Zahl der Anlieger zu berücksichtigen, abweichen und allein die Einwohner des zwangseingemeindeten Zorbau benachteiligen. Betroffen von der Namensdopplung sind vier Straßen in Zorbau.
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Montag, 19. September 2011 um 21:09 Uhr |
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Vor zwanzig Jahren gab es den ersten Spatenstich auf dem Zorbauer Gewerbegebiet - mittlerweile ist daraus ein bedeutender Wirtschaftsstandort entstanden der vielen Menschen der Region einen Arbeitsplatz gebracht hat. Ganz Zorbau war deshalb am 17.09.2011 bis spät in der Nacht auf den Beinen um diesen Erfolg der Gemeinde zu feiern.
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Mittwoch, 31. August 2011 um 16:27 Uhr |
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Seit Beginn der Gemeindegebietsreform nach der Landtagswahl 2006 hat die Gemeinde Zorbau viele Niederlagen einstecken müssen. Nun steigt aber die Zuversicht, dass der Kampf für die Eigenständigkeit doch erfolgreich zu Ende gehen könnte. Am 31.08.2011 gab das Landesverfassungsgericht den ersten Klagen recht und erklärte die Zwangseingemeidnung erster Gemeinden für verfassungswidrig.
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Mittwoch, 22. Juni 2011 um 20:46 Uhr |
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Die ersten Urteile zu den Zwangseingemeindungen in Sachsen-Anhalt sind verkündet und zeigen ein verheerendes Bild über den Zustand unseres Landes. Das Verfassungsgericht stellt der Landesregierung quasi einen Freifahrtschein aus - von Gewaltenteilung und gegenseitiger Kontrolle kann keine Rede mehr sein. Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung und damit Verfassungsbruch - Ja, aber die Regierung hatte ihre Gründe.
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